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Schadensersatz nach Flugannullierung

30. Mai 2023 | Flugreisen

Nach Art. 5 Abs I a) und Art. 8 Abs I a Fluggastrechte VO besteht ein Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten, wenn der Flug seitens des Flugunternehmens annulliert, also gestrichen wurde.

Dieser Anspruch besteht sowohl für die Kosten des Hinflugs, als auch im Hinblick auf die Kosten des Rückflugs, wenn Hin- und Rückflug Gegenstand einer einheitlichen Budhung waren und über beide Flüge ein einziger Flugschein ausgestellt worden ist. Dieses gilt unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war.

BGH, Urteil vom 18.1.2023, Az: X ZR 91/22