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Erstattung der Gebühren bei Nichtantritt des Fluges

2. Okt 2023 | Flugreisen

Wenn ein Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise, sondern als Einzelleistung gebucht wurde, handelt es sich bei dem Luftbeförderungsvertrag um einen Werkvertrag. Gem. § 648 BGB kann der Fluggast den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann auch konkludent durch Nichtantritt des Fluges erklärt werden. Er kann den gezahlten Preis zurückverlangen, muss ich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrag an Aufwendungen erspart.

Als erspart sind diejenigen Aufwendungen anzusehen, die der Unternehmer ohne die Kündigung gehabt hätte und dei er infolge der Kündigung nicht mehr tätigen muss.

BGH, Urteil vom 1.8.2023, Az: X ZR 118/22