Gepäckverlust

Schadensersatzansprüche bei Gepäckverlust

Jedes Jahr gehen weltweit mehrere Millionen Koffer und Gepäckstücke auf Flugreisen verloren. Als Reisender sollten Sie in derartigen Fällen aber stets die Ruhe bewahren. Nur ein Bruchteil der Koffer bleibt für immer verschollen. In mehr als 90% der Fälle tauchen die Gepäckstücke innerhalb von 48 Stunden wieder auf.

Verlust sofort melden

Sollte Ihr Koffer auf einer Reise verschwinden oder beschädigt werden, sind Sie dazu verpflichtet, dies der Fluggesellschaft noch direkt am Flughafen zu melden. Hierfür bieten die meisten Fluggesellschaften sogenannten „Lost and Found Schalter“ an. Sollten Sie dies im Trubel vergessen, müssen Sie schnell reagieren. Beschädigungen am Gepäck müssen innerhalb von 7 Tagen, der Verlust des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen bei der Fluggesellschaft angezeigt werden. Andernfalls sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Haftungsobergrenze von 1.300,00€

Nach dem internationalen Montrealer Abkommen haftet die Fluggesellschaft höchstens mit einem Betrag von 1.300,00€. Diese Grenze gilt pro Passagier und nicht pro Gepäckstück. Zudem müssen Sie der Fluggesellschaft darlegen und im Zweifel auch beweisen, welche Gegenstände sich in Ihrem Koffer befanden.

Sollten Sie daher mit wertvollerem Gepäck reisen, müssen Sie bereits vor Beginn der Reise die Fluggesellschaft hierüber informieren und den Schadensersatzbetrag gegen Gebühr erhöhen. Machen Sie das nicht, bleibt es bei einer Deckelung der Schadensumme von 1.300,00€.

Ersatzkleidung

Das Montrealer Abkommen sieht keinerlei Regelungen zur Beschaffung von Ersatzkleidung vor. Gerade bei Verlusten auf dem Hinflug steht der Reisende im Urlaubsort ohne Hygieneartikel und Kleidung da. Die Rechtsprechung sieht daher in den meisten Fällen vor, dass der Reisende sich für die ersten 48 Stunden mit den nötigsten Artikeln versorgen darf. Hierzu zählen vor allem frische Unterwäsche und Zahnbürste. Als Reisender sollte man aber darauf achten, dass die Ausgaben hierfür zwischen 50,00€ und 100,00€ liegen.

Viele Fluggesellschaften bieten für derartige Situationen auch Notfallkoffer an, in denen der Reisende alle nötigen Gegenstände wiederfindet. Sofern Ihnen ein derartiger Notfallkoffer angeboten wird, haben Sie keine weiteren Ansprüche auf Stellung von Ersatzkleidung oder Hygieneartikeln.

Zusätzliche Haftung bei Pauschalreisen

Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, stehen Ihnen neben dem Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft weitere Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter zu. Der Verlust des Gepäckes stellt einen Reisemangel dar. Die Gerichte sehen in derartigen Fällen eine Minderung des Reisepreises von 20%-50% pro Reisetag ohne Gepäck als angemessen an.

Zudem ist der Reiseveranstalter verpflichtet das Gepäck kostenlos nachzuschicken.