Flugannulierung

Fluggesellschaften streichen oft kurzfristig einzelne Flüge. Die Flüge sind nicht ausgebucht, Flugzeuge sind defekt oder es fehlt schlicht an Personal. Für Reisende ist dies oft mit erheblichen Problemen verbunden. Wie komme ich schnellstmöglich an mein Reiseziel und welche Schadenersatzansprüche stehen mir zu? Der europäische Gesetzgeber hat auch bei Annullierungen den Reisenden eine Vielzahl an Rechten eingeräumt.

Erstattung des Ticketpreises oder kostenloser Ersatztransport

Wird Ihr Flug ersatzlos gestrichen, so können Sie entscheiden, ob Sie von der Fluggesellschaft die Erstattung des gesamten Ticketpreises oder aber eine kostenlose Ersatzbeförderung zu ihrem Reiseziel oder Startpunkt verlangen. Die Ersatzbeförderung kann hierbei mittels einer anderen Fluggesellschaft oder aber auch per Bus oder Bahn erfolgen. Wir empfehlen Reisenden zunächst selber zu prüfen, ob günstige Ersatzbeförderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. In diesem Fall sollten Sie von der Fluggesellschaft den gezahlten Ticketpreis zurückverlangen. Ist eine Ersatzbeförderung jedoch teurer als der gezahlte Preis für das Flugticket, sollten Sie auf eine Ersatzbeförderung seitens der Fluggesellschaft bestehen – denn Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Fluggesellschaft.

Anspruch auf pauschalen Schadensersatz

Erfahren Sie erst 14 Tage oder später vor der Annullierung Ihres Fluges, steht Ihnen zusätzlich ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250,-€ und 600,-€ pro Reisenden (Verlinkung zu Flugverspätung/Wie hoch ist mein Anspruch auf Schadensersatz)

Ausnahme: Die Annullierung basiert auf höherer Gewalt. In diesen Fällen entfällt ein pauschaler Schadensersatzanspruch. Eine Erstattung des Ticketpreises bleibt hiervon unberührt.

Ersatzflug

Oft bieten Fluggesellschaften dem Reisenden bei einer kurzfristigen Annullierung einen Ersatzflug an. Auch in diesen Fällen kann Ihnen eine pauschale Entschädigung zustehen.

Benachrichtigung der Fluggastes Alternativer Abflug Alternative Ankunft
mehr als 14 Tage vor Abflug kein pauschaler Schadensersatz kein pauschaler Schadensersatz
14 bis 7 Tage vor Abflug max. 2 Stunden früher max. 4 Stunden später
7 bis 0 Tage vor Abflug max. 1 Stunden früher max. 2 Stunden später

Sofern sich die Fluggesellschaft beim Alternativflug im oben genannten Rahmen bewegt, steht Ihnen kein zusätzlicher pauschaler Schadensersatzanspruch zu. Wenn die neuen Flugzeiten jedoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit sind, können Sie jeder Zeit kostenlos vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen.