Impressum

Rechtsanwalt Carsten Canenbley

Friedrich-Janssen-Straße 1
49076 Osnabrück
Tel. 05 41/3 58 33-0
Fax 05 41/3 58 33-33
anwaelte@rudel-schaefer-partner.de
 

Zuständige Aufsichtsbehörde: 

Rechtsanwaltskammer in Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer in Oldenburg, Staugraben 5, 26122 OldenburgBerufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter:
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
eingesehen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Oldenburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), schlichtungsstelle@brak.de

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, Webseite: http://www.s-d-r.org zuständig.

Berufshaftpflichtversicherung:

HDI Versicherung AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich:

  1. Deutschland
  2. Europäisches Ausland Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten (1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht; (2) des Rechtsanwaltes vor europäischen Gerichten.
  3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
  4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.

 

 

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